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   OLG Frankfurt, 15.11.2011 - 16 U 39/11   

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https://dejure.org/2011,3369
OLG Frankfurt, 15.11.2011 - 16 U 39/11 (https://dejure.org/2011,3369)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.11.2011 - 16 U 39/11 (https://dejure.org/2011,3369)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. November 2011 - 16 U 39/11 (https://dejure.org/2011,3369)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 286 BGB, § 631 BGB, Art 29 MÜ, Art 39 MÜ, Art 40 MÜ
    Zur Frage der Anwendbarkeit des Montrealer Übereinkommens im Verhältnis zwischen Reiseveranstalter und Fluglinie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Reiseveranstalters gegen eine Fluglinie wegen Verspätung von Flügen

  • reise-recht-wiki.de

    Anspruchsabtretung Verordnung (EG) Nr. 261/2004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche eines Reiseveranstalters gegen eine Fluglinie wegen Verspätung von Flügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des Montrealer Übereinkommens im Verhältnis zwischen Reiseveranstalter und Fluglinie

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Anwendbarkeit des Montrealer Übereinkommens zwischen Reiseveranstalter und Fluglinie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 374
  • MDR 2012, 235
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2011 - 16 U 39/11
    Das Landgericht hat zutreffend dargelegt, dass nach der von dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 18. Februar 2010, Xa ZR 95/06 = NJW 2010, 2281) übernommenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 19.11.2009, C - 402/07, C - 432/07 = NJW 20010, 43) der in Art. 7 EUFlugVO vorgesehene Ausgleichsanspruch auch dann besteht, wenn der Fluggast wegen des verspäteten Fluges sein Endziel nicht früher als drei Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit erreicht, wobei ein Kürzung dieses Anspruchs nach Art. 7 Abs. 2 EUFlugVO ausscheidet, wenn sich die Flugbeförderung bei einer Strecke von über 3.500 km um mehr als vier Stunden verspätet.
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2011 - 16 U 39/11
    Verweigert der Schuldner jeden Schadensersatz ernsthaft und endgültig, wandelt sich der Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Geschädigte Geldersatz fordert (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Januar 2004, XI ZR 355/02 = MDR 2004, 520).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 113/08

    Zu Fluggastrechten bei verspäteten Zubringerflügen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2011 - 16 U 39/11
    Entgegen der Annahme der Klägerin stellt die Flugverspätung allerdings keinen Mangel der geschuldeten Beförderungsleistung dar, die als solche nicht dadurch schlechter wird, dass sie erst zu einem späteren Zeitpunkt erbracht wird; ob dem Fluggast - oder hier der Klägerin - durch die Verspätung ein Nachteil entsteht, hängt vielmehr ganz von den persönlichen Verhältnissen ab (BGH, Urteil vom 28. Mai 2009, Xa ZR 113/08 = NJW 2009, 2743).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2011 - 16 U 39/11
    83 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 222. Dezember 2008, C 549/07 = NJW 2009, 347) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12. November 2009, Xa ZR 76/07 = NJW 2010, 1070) dürfen die entschuldigenden Vorkommnisse nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit der betroffenen Fluggesellschaft sein und aufgrund ihrer Natur oder Ursache von ihr tatsächlich nicht beherrschbar sein.
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06

    BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2011 - 16 U 39/11
    Das Landgericht hat zutreffend dargelegt, dass nach der von dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 18. Februar 2010, Xa ZR 95/06 = NJW 2010, 2281) übernommenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 19.11.2009, C - 402/07, C - 432/07 = NJW 20010, 43) der in Art. 7 EUFlugVO vorgesehene Ausgleichsanspruch auch dann besteht, wenn der Fluggast wegen des verspäteten Fluges sein Endziel nicht früher als drei Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit erreicht, wobei ein Kürzung dieses Anspruchs nach Art. 7 Abs. 2 EUFlugVO ausscheidet, wenn sich die Flugbeförderung bei einer Strecke von über 3.500 km um mehr als vier Stunden verspätet.
  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2011 - 16 U 39/11
    83 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 222. Dezember 2008, C 549/07 = NJW 2009, 347) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12. November 2009, Xa ZR 76/07 = NJW 2010, 1070) dürfen die entschuldigenden Vorkommnisse nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit der betroffenen Fluggesellschaft sein und aufgrund ihrer Natur oder Ursache von ihr tatsächlich nicht beherrschbar sein.
  • OLG Frankfurt, 23.08.2007 - 3 U 207/06

    Haftung aus Luftbeförderung: Zustandekommen und Behandlung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2011 - 16 U 39/11
    Die Beklagte als Luftfrachtführerin schuldete daraus den Transport der Fluggastes und ihres Gepäcks (Führich, Reiserecht, 6. A., Rn. 954 und 957, so auch bereits OLG Frankfurt, Urteil vom 23. August 2007, 3 U 207/06 = RRa 2008, 38).
  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 69/12

    Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag wegen falscher Angaben (zum Beispiel über

    Das kann - legt man die in dem Senatsurteil vom 25. September 2009 (V ZR 13/09, NJW-RR 2012, 374 f.) enthaltenen Grundsätze zugrunde - objektiv falsch gewesen sein.
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